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Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse (KSK) pünktlich zu zahlen, können Sie bei der KSK eine Zahlungserleichterung beantragen.
Mit Ihrem Antrag, den Rückstand der Künstlersozialabgabe zu stunden, kann die KSK Ihnen die Zahlung erleichtern. Generell besteht für die KSK die gesetzliche Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Üblicherweise erfolgt eine Stundung daher mit monatlichen Teilzahlungen (Ratenzahlung). Ihr Antrag
Die KSK erhebt Zinsen, wenn Ihnen eine Stundung oder Ratenzahlung gewährt wird.
Eine weitere mögliche Erleichterung der Zahlung wäre der teilweise oder vollständige Erlass Ihrer offenen Künstlersozialabgabe. Dies ist jedoch nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen möglich.
Sie beantragen bei der KSK eine Zahlungserleichterung.
Für Sie fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
In der Regel 1 bis 2 Wochen.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.