Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Als Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Preisstatistik herangezogen werden.
Aufgabe der Preisstatistik in Deutschland ist es, für die wichtigsten Gütermärkte der deutschen Volkswirtschaft die Preisentwicklung im Lauf der Zeit zu messen. Sie bildet die Grundlage für
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter beobachten regelmäßig die Preise einer Vielzahl von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Anhand der gesammelten Daten werden folgende Indizes erstellt:
Mit diesen Indizes kann die Preisentwicklung im Zeitverlauf verfolgt werden. So lässt sich bestimmen, wie sich die Preise zwischen zwei Zeitpunkten entwickelt haben. Für die monatliche oder vierteljährliche Ermittlung der Preisentwicklung werden Preise erhoben. Dabei wird von einem „Warenkorb“ ausgegangen. Damit ist die Güterauswahl gemeint, die sämtliche Waren und Dienstleistungen des Geltungsbereiches des jeweils betreffenden Preisindex repräsentiert. Alle 5 Jahre wird der Warenkorb in der Regel angepasst.
Mit den Ergebnissen der Erhebung über die Halbjahresdurchschnittspreise für Strom und Gas bei Verkauf an Haushalts- und Nichthaushaltskunden lässt sich im europäischen Vergleich die Entwicklung und Zusammensetzung der Strom- und Gaspreise analysieren.
Die Datenbank GENESIS-Online bietet alle Ergebnisse der Preisstatistiken in unterschiedlichen Datenformaten (xls, xlsx, html und csv).
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter führen die Erhebungen für ihre Preisstatistiken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch (siehe Abschnitt Rechtsgrundlagen).
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Das Statistische Bundesamt ermittelt die Indizes für Deutschland monatlich oder viertel- oder halbjährlich durch verschiedene Formen der Datengewinnung:
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, können Sie die Daten zum überwiegenden Teil online übermitteln:
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter erheben und erstatten Ihnen keine Kosten für die Preisstatistik.
Wie lange sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes bzw. des Statistischen Landesamtes entnehmen. Zusätzlich erhalten Sie bei Online-Erhebungen in der Regel vor jeder Erhebungswelle eine Erinnerung per Email.
Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. Eine englische Übersetzung kann für einige Preisstatistiken als Hilfestellung bei Bedarf im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.