Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Sankt-Andreas-Str. 8
86633 Neuburg a.d. Donau
Sankt-Andreas-Str. 8
86633 Neuburg a.d. Donau
Das Landratsamt und die kreisfreie Stadt haben bei staatlichen und kommunalen Schulen u. a. folgende Aufgaben:
Im Bereich der kommunalen Schulen ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt daneben auch Dienstherr des Lehrpersonals und trägt den Personalaufwand.
Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
Der Schulaufwand umfasst die Kosten für den Bau und Betrieb der gesamten Schule sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Träger des Schulaufwands ist bei öffentlichen Schulen in der Regel eine Kommune, bei privaten Schulen der jeweilige private Träger (z.B. die Kirche).