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Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
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Das Landratsamt und die kreisfreie Stadt haben bei staatlichen und kommunalen Schulen u. a. folgende Aufgaben:
Im Bereich der kommunalen Schulen ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt daneben auch Dienstherr des Lehrpersonals und trägt den Personalaufwand.
Zuständigkeit für die Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht sowie die Ordnungswidrigkeiten bei Verletzung der Schulpflicht: Kommunalwesen - SG 41
Das Schulentwicklungskonzept umfasst nicht nur die Schulen, sondern auch weitere Liegenschaften des Landkreises.
Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
Der Schulaufwand umfasst die Kosten für den Bau und Betrieb der gesamten Schule sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Träger des Schulaufwands ist bei öffentlichen Schulen in der Regel eine Kommune, bei privaten Schulen der jeweilige private Träger (z.B. die Kirche).