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Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
82317 Starnberg