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Wenn Sie Alkohol oder alkoholhaltige Waren herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkoholsteuer bezahlen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Prinzregentenplatz 3
86150 Augsburg
Postfach 101765
86007 Augsburg
Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt
Postfach 4150
97409 Schweinfurt
Die Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf Alkohol und alkoholhaltige Waren erhoben wird. Dazu zählen unter anderem
Alkohol darf in Deutschland in der Regel nur in Brennereien hergestellt werden, die zollamtlich verschlossen sind (Verschlussbrennereien). Für die Ermittlung der zu zahlenden Steuer wird gemessen, wie viel Alkohol hergestellt wird.
Die Steuer entsteht, sobald der Alkohol in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird. In der Regel geschieht dies nach der Gewinnung durch eine sogenannte Alkoholabnahme oder – soweit der Alkohol nach der Gewinnung unter Steueraussetzung in einem Steuerlager gelagert wird – durch die Entnahme aus dem Steuerlager. Ein Alkoholsteuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem Alkoholerzeugnisse hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Darüber hinaus entsteht die Steuer unter anderem, wenn Alkohol aus einem anderen Land nach Deutschland eingeführt wird.
Die Höhe der Steuer bemisst sich nach der im Alkoholerzeugnis enthaltenen Alkoholmenge. Der Regelsteuersatz beträgt für 100 Liter reinen Alkohol 1.303 EUR.
In manchen Fällen sind ermäßigte Steuersätze möglich, zum Beispiel beim sogenannten Abfindungsbrennen oder für kleine unabhängige Verschlussbrennereien, die höchstens 400 Liter reinen Alkohol im Kalenderjahr produzieren. Steuerbefreiungen sind unter anderem bei der gewerblichen Verwendung zur Herstellung von Arzneimitteln oder Lebensmitteln mit geringem Alkoholgehalt möglich, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie müssen Alkoholsteuer bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, insbesondere wenn
Wenn Sie Alkohol in einer Verschlussbrennerei erzeugen:
Wenn Sie Alkohol aus Ihrem Steuerlager entnehmen oder Alkohol in Ihrem Steuerlager verbraucht wird oder wenn Sie als zugelassene Person nicht nur gelegentlich Alkohol beziehen:
Wenn die Alkoholsteuer in einem anderen Zusammenhang entstanden ist:
Sie können die Alkoholsteuer per Post oder online melden.
Alkoholsteuer per Post melden:
Wie Sie die Alkoholsteuer anmelden, hängt davon ab, auf welche Weise die Steuer entsteht:
Alkoholsteuer online melden:
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
bei verspäteter Zahlung: Säumniszuschläge gemäß § 240 Absatz 1 Abgabenordnung
Abgabefrist
Abgabe der Steuererklärung:
Bezahlen der Steuer:
Wenn Sie unversteuerte Alkoholerzeugnisse befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem.
Wenn Sie eine sogenannte Abfindungsbrennerei betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Wenn Sie Alkohol steuerfrei verwenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Wenn Sie Umgang mit Alkoholerzeugnissen haben, die nicht versteuert sind, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Lagern, Empfangen und Versenden von Alkoholerzeugnissen.
Wenn Sie Alkoholerzeugnisse nachgewiesenermaßen versteuert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkoholsteuer erhalten.
Wenn Sie Alkohol in sogenannten Abfindungsbrennereien herstellen, müssen Sie Alkoholsteuer bezahlen.