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Städtebau; Beantragung einer Förderung für Erneuerungsmaßnahmen

Der Freistaat, der Bund und die EU fördern Städte und Gemeinden bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fördermittel von den Städten und Gemeinden zusammen mit deren Eigenanteil auch an Dritte weitergereicht werden.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 34.1 - Städtebau, Bauordnung - Westliche Landkreise, Stadt Ingolstadt und Landeshauptstadt München (ohne Städtebauförderung)

Öffnungszeiten

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Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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