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Zugelassene Ausbildungsorganisation für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung; Beantragung einer Genehmigung

Die zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung muss vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden.

Formulare

Für Sie zuständig

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Luftfahrt-Bundesamt
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Leistungsdetails

Der Antrag muss enthalten:

  • Name, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers;
  • Nachweise über die Geeignetheit des Leitungs-, Verwaltungs- und Lehrpersonals 
  • Nachweis, dass ausreichende personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten, einen sicheren Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen;
  • Nachweis der Geeignetheit der Betriebsstätte für die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll.

Nähere Informationen zu Angaben und Nachweisen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.

  • Erklärung darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist
  • auf Verlangen Nachweis über Staatsangehörigkeit
  • Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
  • Gesellschaftsvertrag/Satzung;
  • Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll

Informationen über die anfallenden Kosten für die Ausbildungsgenehmigung sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Stand: 20.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr