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Überörtliche Rechnungsprüfung; Vorlage von Prüfungsberichten

Die von den überörtlichen Prüfungsorganen, d. h. vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und von den staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter angefertigten Prüfungsberichte müssen der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 60 - Rechts-/Fach- und Finanzaufsicht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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