Logo Bayernportal

Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Stadt Burglengenfeld

Stadt Burglengenfeld

Hausanschrift

Marktplatz 2-6
93133 Burglengenfeld

Postanschrift

Postfach 1130

93129 Burglengenfeld

Telefon

+49 9471 7018-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales