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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach

Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach

Hausanschrift

Stadtsteinacher Str. 17
95369 Untersteinach

Postanschrift

Postfach 10

95369 Untersteinach

Telefon

+49 9225 9515-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales