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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut - Bauamt, Erschließungs- und Herstellungsbeiträge

Hausanschrift

Unterer Markt 3
94157 Perlesreut

Postanschrift

Unterer Markt 3

94157 Perlesreut

Telefon

+49 8555 9619-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales