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Konzessionsabgabe; Zahlung

Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.

Stadt Rosenheim

203 - Beteiligungscontrolling und Beitragswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

Hausanschrift

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Postanschrift

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