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Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.
Heßstr. 130
80797 München
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