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Strahlenschutz; Beantragung der Bescheinigung für die erforderliche Fachkunde

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Regierung von Oberbayern Dienststelle Heßstraße 130

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Heßstr. 130
80797 München

Postanschrift

80534 München