Logo Bayernportal

Strahlenschutz; Beantragung der Bescheinigung für die erforderliche Fachkunde

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Dezernat 22 – Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Medizinprodukten, Biostoffe, nichtionisierende Strahlung

Anzahl: 1