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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Stadt Ingolstadt

Für Sie zuständig

Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH

Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH

Hausanschrift

Am Nordbahnhof 3
85049 Ingolstadt

Postanschrift

Am Nordbahnhof 3

85049 Ingolstadt

E-Mail

info@invg.de

Webseite

www.invg.de

Leistungsdetails

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Stand: 17.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr