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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Für Sie zuständig

Landratsamt Starnberg
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Um Sie in dringenden Fällen schnell erreichen zu können: geben Sie bitte Ihre Telefonnummer im Nachrichtentext an.

Hausanschrift

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg

Stadt Starnberg
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular authentifiziert und verschlüsselt

Hausanschrift

Vogelanger 2
82319 Starnberg

Postanschrift

Postfach 1663

82306 Starnberg

Telefon

+49 8151 772-0

Webseite

www.starnberg.de

Leistungsdetails

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Stand: 16.07.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr