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Immissionsschutz; Beratung durch zentrale Fachstellen

Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen andere Behörden bei Fachfragen zur Emissionsüberwachung, zu verfügbaren Techniken sowie bei Vor-Ort-Inspektionen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen die primär zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden (Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Bergämter) z. B. bei Fachfragen

  • zur Emissionsüberwachung kontinuierlicher Messeinrichtungen (z. B. Auswertung von Monats- und Jahresberichten) in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen,
  • zu möglichen Minderungstechniken für Emissionen unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken (BVT) bei Großfeuerungsanlagen und Abfall(mit-)verbrennungsanlagen und
  • bei Vor-Ort-Inspektionen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Bei Bedarf informieren und schulen Sie die Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörden und erstellen Arbeitshilfen. Sie nehmen an Dienstbesprechungen für die Kreisverwaltungsbehörden teil und können mit den gewonnenen Erkenntnissen und dem erhaltenen Überblick aktiv zu möglichen Emissionsminderungen beitragen (z. B. Stickstoffoxide und Staub). In diesem Zusammenhang leisten Sie in Abstimmung mit den Kreisverwaltungsbehörden und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ihren Beitrag zur EU-Berichterstattung der Industrieemissionsrichtlinie.

Zuständige Behörden

  • Die Regierung von Oberbayern als Fachstelle für den Vollzug der 13. BImSchV für Südbayern berät insbesondere in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
  • Die Regierung von Unterfranken als Fachstelle für den Vollzug der 13. BImSchV für Nordbayern berät insbesondere in den Regierungsbezirken Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken und Oberpfalz. 
  • Die Regierung von Schwaben als Fachstelle für den Vollzug der 17. BImSchV berät bayernweit.

Die zentralen Fachstellen werden z. B. auf Anfrage der primär zuständigen Behörden tätig.

Es genügt eine formlose Anfrage der primär zuständigen Behörden bei den Fachstellen.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität der Anfrage und der Auslastung der Fachstellen.
Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz