Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen andere Behörden bei Fachfragen zur Emissionsüberwachung, zu verfügbaren Techniken sowie bei Vor-Ort-Inspektionen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen die primär zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden (Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Bergämter) z. B. bei Fachfragen
Bei Bedarf informieren und schulen Sie die Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörden und erstellen Arbeitshilfen. Sie nehmen an Dienstbesprechungen für die Kreisverwaltungsbehörden teil und können mit den gewonnenen Erkenntnissen und dem erhaltenen Überblick aktiv zu möglichen Emissionsminderungen beitragen (z. B. Stickstoffoxide und Staub). In diesem Zusammenhang leisten Sie in Abstimmung mit den Kreisverwaltungsbehörden und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ihren Beitrag zur EU-Berichterstattung der Industrieemissionsrichtlinie.
Zuständige Behörden