Logo Bayernportal
- kein Ort -

Strahlenschutzbeauftragte; Mitteilung der Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Gewerbeaufsichtsämter
Mehr zur Behörde
Stilisiertes Bild eines Hauses
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Mehr zur Behörde
Stand: 18.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz