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Krankheit und Behinderung; Beratung

Die Gesundheitsämter beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neu-Ulm - FB 62 - Hygiene und Gesundheitsförderung

Leistungsdetails

Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Informationen über gesetzliche Hilfe, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangebote. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen. Das Gesundheitsamt berät auch bei mit der Behinderung zusammenhängenden familiären und persönlichen Fragen.

Keine

Stand: 22.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention