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Krankheit und Behinderung; Beratung

Die Gesundheitsämter beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 61 Gesundheitsförderung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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