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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Landratsamt Nürnberger Land - SG 32 - Ausländerwesen

Stand: 30.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration