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Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg