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Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,
und
Falls Sie nicht mehr in Fürth gemeldet sind und für Ihre jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift über die von der Stadt Fürth erteilten Fahrerlaubnisklassen benötigen, können Sie diese bei der Fahrerlaubnisbehörde anfordern.
Die Karteikartenabschrift kann an Ihre private Adresse oder direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesandt werden.
Bitte geben Sie hierfür Ihren vollständigen Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort an. Falls der Führerschein seinerzeit auf einen anderen Namen ausgestellt wurde, bitte auch diesen angeben.
Sie können die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, anfordern.
Dies kann in der Regel telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei immer mehr Behörden ist auch eine Online-Beantragung möglich.
Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden meist insb. folgende Informationen benötigt:
Die Karteikartenabschrift wird dann in der Regel unmittelbar an die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben übersandt.
Die alten Papierführerscheine sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen, befristeten EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.