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Umweltberatung; Durchführung

Handlungsbezogene Umweltberatung fördert ganz wesentlich umweltgerechtes Verhalten der Bürgerinnen und Bürger.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Arbeitsbereich 321: Naturschutz, Landwirtschaft, Pflanzenschutz und Bergrecht

Leistungsdetails

Güter und Dienstleistungen muss jeder Einzelne selbstverantwortlich umweltverträglich beschaffen, gebrauchen, einer Entsorgung zuführen oder in Anspruch nehmen. Aufklärung und Information über die teilweise komplizierten Zusammenhänge und Verflechtungen im Umweltbereich sind deshalb auch eine zentrale Aufgabe des Staats. In diesem Zusammenhang erhalten Sie Umweltberatungsleistungen u. a. an Ihrem Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt sowie bei vielen Gemeinden und Städten.

Stand: 11.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz