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Europäischer Berufsausweis; Gültigkeitsprüfung

Arbeitgeber, Berufsverbände oder andere betroffene Parteien können die Gültigkeit eines Europäischen Berufsausweises online überprüfen. Dazu benötigen sie die Bezugsnummer und die persönlichen Erkennungsdaten des Antragstellers.

Online-Verfahren

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Leistungsdetails

Der Europäische Berufsausweis (= European Professional Card, EPC) ist ein elektronischer Nachweis, dass eine Berufsqualifikation von einem anderen Land der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anerkannt wird oder dass die Voraussetzungen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in diesem Land erfüllt wurden.

Sie können die Echtheit eines EPC-Zertifikats, das z. B. von einem Arbeitnehmer vorgelegt wurde, online überprüfen.

Um die Echtheit eines EPC-Zertifikats, das z. B. von einem Arbeitnehmer vorgelegt wurde, online zu überprüfen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Öffnen Sie das Online-Tool (siehe unter "Online-Verfahren")
     
  • Geben Sie folgende Daten der Person, die den Europäischen Berufsausweis beantragt hat, ein:
    • Bezugsnummer / EPC-Zertifikatnummer
    • Art des Ausweisdokuments
    • Nummer des Ausweisdokuments
       
  • Aktivieren Sie das Kästchen "Ich bin kein Roboter" und bestätigen Sie, dass Sie ein menschlicher Besucher sind, indem Sie die Bildfragen beantworten.
     
  • Klicken Sie auf "Gültigkeit prüfen"
     
  • Es können Ihnen folgende Ergebnisse angezeigt werden:
    • Wenn die EPC- Zertifikatnummer gültig ist und mit dem gespeicherten Identitätsnachweis übereinstimmt, sehen sie den Namen, den Beruf, den Zweck, das Zielland und sonstige Angaben.
    • Sie werden darüber informiert, wenn
      • es die EPC-Zertifikatnummer nicht gibt,
      • die EPC-Zertifikatnummer nicht mit dem gespeicherten Identitätsnachweis übereinstimmt oder
      • der Europäische Berufsausweis ungültig oder abgelaufen ist.

keine

  • Europäischer Berufsausweis; Beantragung

    Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft im europäischen Ausland Ihrem Beruf nachgehen möchten, wird Ihnen auf Antrag in einem elektronischen Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land der Europäische Berufsausweis ausgestellt.

Stand: 23.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales