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Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
86177 Augsburg
Morellstraße 30 d
86159 Augsburg
86136 Augsburg
Beim Umgang mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen kann es trotz Schutzmaßnahmen zu technischen, organisatorischen oder menschlichen Fehlern kommen. Wenn ein Ereignis zu einer unbeabsichtigten Exposition geführt hat oder führen könnte, wird es als „Vorkommnis“ bezeichnet.
Erfüllt ein Vorkommnis mindestens ein Kriterium der Anlage 14 oder 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) spricht man von einem „bedeutsamen Vorkommnis“. Bedeutsame Vorkommnisse sind z. B. Versagen bzw. Mängel sicherheitstechnischer Einrichtungen, Brand, und Kontaminationen von Personen oder Arbeitsbereichen
Der Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden:
Die Meldung muss alle verfügbaren Angaben enthalten, die für die Bewertung des Ereignisses erforderlich sind. Soweit möglich, sind die Ursachen und Auswirkungen sowie die Maßnahmen zur Behebung der Auswirkungen und zur Vermeidung eines solchen Vorfalls anzugeben.
Die Meldung sollte von einer im Strahlenschutz fachkundigen Person abgegeben werden.
Die Meldung muss alle verfügbaren Angaben enthalten, die für die Bewertung durch die Behörde erforderlich sind, z.B.:
Die Meldung ist beim örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) einzureichen.
Die jeweilige Behörde erfasst, prüft und bewertet die Meldung und reicht diese dann an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weiter.
Bei Expositionen im Rahmen von medizinischen und nicht-medizinischen Anwendungen am Menschen gibt die zuständige Behörde die Meldung zusätzlich über die BeVoMed-Datenbank an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weiter.
Die Meldungen haben unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.
Sollten sich aus dem Ereignis erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Sachgüter ergeben können (z. B. Freisetzung im größeren Ausmaß), ist unverzüglich auch das Lagezentrum im Bayerischen Staatsministerium des Innern -SG IC 5- (Tel. 089/2192-20) und ggf. die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.