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Zum Betrieb von ortsfesten Funkanlagen (FRT) und Sirenensteuereinheiten (TSE) wird in Bayern das Anmeldeverfahren für ortsfeste Funkanlagen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) vorausgesetzt.
Ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten im Digitalfunk BOS sind Funkanlagen, die während ihres bestimmungsmäßigen Gebrauches keine Ortsveränderung erfahren und deren Standort durch die Angabe geographischer Koordinaten eindeutig bestimmt werden können. Ortsfeste Funkanlagen kommen in BOS-Dienststellen (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgabe) zum Einsatz und ermöglichen diesen die Anbindung an das BOS-Digitalfunknetz. Sirenensteuereinheiten kommen im Geltungsbereich einer BOS-Dienststelle zum Einsatz und ermöglichen die digitale Steuerung der Sirenenalarmierung im Digitalfunknetz.
Für die Planung und Errichtung sowie die Einhaltung der Vorgaben aus der Frequenzzuteilung und der Umsetzung des rückwirkungsfreien Aufbaus ist die jeweilige BOS-Dienststelle verantwortlich. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) begleitet das von der BDBOS vorgegebene Anmeldeverfahren für bayerische BOS. Durch die Festlegung der Antennenparameter (Höhe, Ausrichtung, Art und Dämpfung) und die Prüfung der zurückgemeldeten Werte, stellt die AS BY sicher, dass ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten möglichst rückwirkungsfrei in das BOS-Digitalfunknetz integriert werden.
Die beantragende BOS muss grundsätzlich für die Teilnahme am Digitalfunk BOS berechtigt sein.
Es ist erforderlich, dass die BOS entsprechend für den Digitalfunk BOS geeignete Ausrüstung verwenden.
Die Planung und Errichtung der FRT- und TSE-Anlagen erfolgt in eigener Zuständigkeit durch die jeweiligen BOS. Die Beantragung erfolgt über die für die BOS zuständige Taktisch-Technische-Betriebsstelle (TTB).
Folgende Stufen sind im Rahmen des BDBOS Anmeldeverfahren für ortsfeste Funkanlagen (FRT) und Sirenensteuereinheiten (TSE) zu durchlaufen. Zur Vereinfachung wird in den einzelnen Stufen ausschließlich die Abkürzung FRT/TSE verwendet:
Ortsfeste Funkanlagen werden zusammen mit den Sirenensteuereinheiten in einem festen, zwei-monatigen Anmeldezyklus bei der BDBOS/BNetzA angemeldet. Diese Fristen müssen durch die Antragstellenden bei den Zeitläufen bis zur Inbetriebnahme berücksichtigt werden. Eine Inbetriebnahme eines FRT bzw. eines TSE ohne Vorliegen einer Frequenzzuteilung ist nicht statthaft.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer des BDBOS-Anmeldeverfahrens für ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten beträgt 10 - 12 Wochen bis zur Erteilung der Frequenzzuteilung.
Ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten können ausschließlich durch berechtigt am Digitalfunk BOS teilnehmende BOS beantragt werden.
Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen, die Durchführende des Land- und Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes bei der Erstbeschaffung der Endgeräte für den digitalen BOS-Funk.
Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.
Zur Inbetriebnahme und als Vorrausetzung zum Betrieb von freiwillig errichteten oder baurechtlich geforderten Objektfunkversorgungsanlagen ist das 9-stufige Anzeigeverfahren zu durchlaufen.