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In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg
Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg