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Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
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Ignaz-Günther-Str. 5
83629 Weyarn
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