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Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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Weinbergweg 1
91154 Roth
91152 Roth