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Lehramt an Grundschulen; Erwerb der Lehramtsbefähigung

Die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung an der Universität und mit dem Vorbereitungsdienst eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung im Seminar und an der Einsatzschule voraus.

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Leistungsdetails

Das Studium für das Lehramt an Grundschulen umfasst

  • das Studium des Fachs Erziehungswissenschaften,
  • das Studium des Fachs Didaktik der Grundschule,
  • das Studium eines Unterrichtsfachs (fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Bereich),
  • eine schriftliche Hausarbeit und
  • entsprechende Praktika.

Zum erziehungswissenschaftlichen Studium gehören: Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie sowie eines der folgenden Gebiete: Politikwissenschaft, Soziologie, Volkskunde; dazu Philosophie oder evangelische bzw. katholische Theologie.

Die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen können Sie auf folgende Weise erwerben:

  • durch die erfolgreiche Ablegung aller erforderlichen Modulleistungen während Ihres Studiums,
  • durch die erfolgreiche Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen in einem Unterrichtsfach, dem Fach Didaktik der Grundschule und dem Fach Erziehungswissenschaften
  • sowie darauf aufbauend durch die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) mit anschließender erfolgreicher Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.

  • Lehrerbildung; Informationen

    Die Lehrerbildung in Bayern ist schulartbezogen. Die unbefristete Beschäftigung an einer Schulart setzt grundsätzlich die Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart voraus. Damit unterscheidet sich Bayern von Bundesländern, die eine schulstufenbezogene Ausbildung anbieten.

  • Vorbereitungsdienst an Grund- und Mittelschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung

    Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Grund- und Mittelschullehrkräfte sowie Fach- und Förderlehrkräfte wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.

Stand: 10.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus