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Die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen führen die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung bei den kreisangehörigen Gemeinden durch, soweit diese Gemeinden nicht Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands sind. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Rechnungsprüfungsstellen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, im Übrigen bleiben die Befugnisse des Landrats unberührt.
Die Rechnungsprüfungsstellen sind grundsätzlich mit einem oder mehreren planmäßigen staatlichen Beamten, die in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 innehaben, (Rechnungsprüfungsbeamten) zu besetzen. Die Rechnungsprüfungsbeamten werden nach Anhörung des Landratsamts durch die Regierung bestellt und abberufen.