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Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Hausanschrift

Esplanade 40
85049 Ingolstadt

Postanschrift

Esplanade 40

85049 Ingolstadt

Telefon

+49 841 9343-0

Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Hausanschrift

Kaiserstraße 32
83022 Rosenheim

Postanschrift

Kaiserstraße 32

83022 Rosenheim

Telefon

+49 8031 200-0

Leistungsdetails

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.

kostenlose Beratung

Stand: 03.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration