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Kommunale Gleichstellungsarbeit; Informationen

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.

Für Sie zuständig

Hausanschrift

Johannes-Boos-Platz 6
85391 Allershausen

Postanschrift

Postfach 1143

85387 Allershausen

Telefon

+49 8166 6793-0

Leistungsdetails

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken im Gegensatz zu den staatlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin, sondern sie sind für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, also für die gesamte Bevölkerung tätig (Außenwirkung).

Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landratsamt.

  • Gleichstellungsbericht; Erstellung

    Die Bayerische Staatsregierung berichtet dem Bayerischen Landtag alle fünf Jahre über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales