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Kommunaler Schlachthof; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Nutzung eines Schlachthofes, der von einer Kommune betrieben wird, können Benutzungsgebühren erhoben werden.

Für Sie zuständig

Diese Leistung wird nicht von allen kommunalen Behörden erbracht. Die für den ausgewählten Ort zuständige kommunale Behörde hat keine Informationen zur Verfügung gestellt. --- Eine Behörde die Informationen bereitstellen möchte, muss sich an die zentrale Redaktion des BayernPortals wenden.

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 27.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales