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Kommunaler Schlachthof; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Nutzung eines Schlachthofes, der von einer Kommune betrieben wird, können Benutzungsgebühren erhoben werden.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales