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Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
und
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 17:30 UhrBesondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde
(Kfz-Zulasssung, Führerscheinstelle):
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr,
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
Altmühlstr. 3
93059 Regensburg
Postfach 120329
93025 Regensburg