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Kreisstraßen; Straßenbau

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Donau-Ries - Team 140 - Tiefbau und Bauhöfe

Landratsamt Donau-Ries

Hausanschrift

Pflegstr. 2
86609 Donauwörth

Postanschrift

Pflegstr. 2

86609 Donauwörth

Telefon

+49 906 74-0

Leistungsdetails

Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden bauen und unterhalten die Kreisstraßen innerhalb ihres Gebietes. Die Landkreise können die Verwaltung der Kreisstraßen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern) gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen.

Nähere Informationen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zum Bau von Kreisstraßen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").

Stand: 08.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr