Logo Bayernportal

Kreisstraßen; Straßenbau

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.

Für Sie zuständig

Stadt Nürnberg

Stadt Nürnberg

Hausanschrift

Rathausplatz 2
90403 Nürnberg

behoerdenwegweiser.nuernberg.de zeigt Ihnen alle Details

Postanschrift

Fünferplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon

+49 911 231-0

Leistungsdetails

Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden bauen und unterhalten die Kreisstraßen innerhalb ihres Gebietes. Die Landkreise können die Verwaltung der Kreisstraßen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern) gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen.

Nähere Informationen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zum Bau von Kreisstraßen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").

Stand: 08.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr