Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Ab dem 1. April 2025 sind Vorsprachen und Erledigungen in der Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Termine können über das Terminbuchungsportal reserviert werden.
Zusätzlich gelten ab 01.04.2025 feste telefonische Sprechzeiten. Diese sind montags und donnerstags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr. Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können im Bedarfsfall auf telefonischem Wege einen Termin vereinbaren.
Am Hagen 59
94315 Straubing
Postfach 0352
94303 Straubing