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Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung

Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Partenkirchner Straße 52
82490 Farchant

Postanschrift

Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen