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Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.

Landratsamt Starnberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg