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Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Johann-Michael-Fischer-Str. 1
85232 Bergkirchen
Postfach 8
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