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Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Termine nur nach vorheriger Absprache möglich
Marktplatz 2
95497 Goldkronach
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