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Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rittergasse 3
96106 Ebern
Postfach 1340
96104 Ebern