Auf Antrag kann für Beschäftigte eines Saison- bzw. Kampagnenbetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden.
Die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf maximal 10 Stunden begrenzt. Für Saison- und Kampagnebetriebe kann für die Zeit der Saison oder Kampagne ein Antrag auf längere tägliche Arbeitszeiten für Arbeitnehmer gestellt werden, sofern diesbezüglich nicht bereits tarifliche Regelungen für das Unternehmen gelten.
Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen an das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken übermittelt werden.
Kostenrahmen: 50 bis 10.000 EUR
Die Kosten hängen von der Dauer der Genehmigung und von der Anzahl der betroffenen Personen ab.
keine
Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen längere tägliche Arbeitszeiten für Mitarbeitende in kontinuierlichen Schichtbetrieben, Bau- und Montagestellen beantragen.
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird und bewilligen in Ausnahmefällen u. a. Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie im Einzelfall die Erhöhung der maximal zulässigen Arbeitszeit bei entsprechendem Ausgleich.