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Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf